Informationen
Wenn die Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C oder CE vor dem 10. September 2009 erteilt wurde, muss keine Grundqualifikation für die Tätigkeit als Kraftfahrer nachgewiesen werden. 
Jedoch müssen alle LKW-Fahrer nach dem Gesetz künftig im Rhythmus von 5 Jahren eine Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden absolvieren.


Übergangsregelung:
Wenn die LKW-Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE vor dem 10. September 2009 erteilt wurde, muss die erste Weiterbildung bis spätestens 10.09.2014 (synchron 10.09.2016) nachgewiesen werden, danach alle 5 Jahre. 


Fahrer, die ohne die entsprechenden Qualifikationen unterwegs sind, haben mit empfindlichen Geldstrafen von bis zu 5000 Euro zu rechnen.
Das Anordnen bzw. Zulassen von Fahrten ohne entsprechende Qualifikation kann für Unternehmer ein Bußgeld in Höhe von bis zu 20.000 € nach sich ziehen. 



Ausgenommen von der Weiterbildung sind:
    • Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Rettungsdienste, Zivil- und Katastrophenschutz
    • Kraftfahrzeuge, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht überschreitet
    • Fahrten zum Zwecke der technischen Entwicklung oder zu Reparatur- oder Wartungszwecken
    • Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer/in zur
    •   Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs 

      nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.

Die Weiterbildung

    • Innerhalb von 5 Jahren müssen 35 Stunden Weiterbildung absolviert werden.
    •    (5 Kurstage zu je 7 Stunden a 60 Minuten.)

    • Die 35 Stunden sind in 5 Module aufgeteilt.
    •  

Inhalte dieser Module (gemäß RICHTLINIE 2003/59/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Juli 2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates und der Richtlinie 91/439/EWG des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 76/914/EWG des Rates)

werden sein:
Modul 1: Eco-Training
Eine wirtschaftliche Fahrweise wirkt kostendämpfend, und das nicht allein durch sinkenden Kraftstoffverbrauch,
sondern auch durch geringeren Verschleiß. Mit Eco-Trainings können so erhebliche Einsparpotenziale
realisiert werden.
Modul 2: (Sozial)Vorschriften für den Güterverkehr
Kenntnisse zu den allgemeinen und sozialrechtlichen Vorschriften sind nicht nur Voraussetzung,
um rechtlich auf dem aktuellsten Stand zu sein, sondern auch wichtig, um im Fahrerinteresse die Gefahren zu senken.
Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
Modul 5: Ladungssicherung
Der richtige Umgang mit den immer höheren Standards an Sicherheitstechnik in modernen Lkw 
macht es für den Fahrer unumgänglich, sich stets weiterzubilden. Kenntnisse dazu und zum Verhalten in Grenzsituationen werden in diesem Modul behandelt.
Auftreten, Kommunikation und Verhalten des Fahrers beeinflussen das Ansehen eines Unternehmens
und dessen Erfolg. Das Modul zeigt mit Hilfe von zahlreichen Beispielen Möglichkeiten auf, wie der Fahrer 
aktiv dazu beitragen kann, dem Unternehmen ein positives Bild zu verleihen.
Unzureichende Ladungssicherung ist eine der Hauptursachen für schwerste Unfälle. Wie Fahrer ihre Ladungen richtig verladen und verzurren, erfahren Sie in diesem Modul.